Transparenz ist der Grundstein des Vertrauens. Wir erklären Ihnen genau, wie unsere Zusammenarbeit abläuft und wie sich die gesetzlichen Gebühren berechnen.
Jede notarielle Amtshandlung folgt einem strukturierten Ablauf, um sicherzustellen, dass alle Parteien umfassend informiert sind und ihre Interessen gewahrt werden.
Sie kontaktieren uns per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Buchungssystem. Wir besprechen kurz Ihr Anliegen und bitten um die notwendigen Basisinformationen und Dokumente, die für die Erstellung des Entwurfs erforderlich sind.
Basierend auf den bereitgestellten Informationen erstellen wir einen rechtlich fundierten Entwurf des benötigten Dokuments. Dieser Entwurf wird allen beteiligten Parteien (in der Regel per E-Mail oder Post) mit ausreichend Zeit zur Durchsicht vor dem Termin zugesandt.
Während der Prüfungsfrist haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Änderungen zu verlangen. Bei Bedarf vereinbaren wir ein ausführliches Vorgespräch, um komplexe rechtliche Konsequenzen zu klären.
Beim Termin in unserer Kanzlei verliest der Notar das gesamte Dokument für alle Parteien. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Verständnis sicherzustellen, letzte Fragen zu beantworten und letzte Anpassungen vorzunehmen, bevor das Dokument unterzeichnet und besiegelt wird.
Nach der Unterzeichnung kümmert sich unsere Kanzlei um die Abwicklung. Je nach Geschäft gehört dazu die Kommunikation mit Behörden, dem Grundbuchamt, dem Handelsregister und dem Finanzamt, bis die Angelegenheit vollständig abgeschlossen ist.
Notare verhandeln keine individuellen Stundensätze. Notargebühren sind in Deutschland streng gesetzlich geregelt, um absolute Neutralität und gleichen Zugang zum Recht zu gewährleisten.
Alle Notargebühren berechnen sich ausschließlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten "Geschäftswert" der Angelegenheit.
Beispiele für den Geschäftswert: Bei einem Immobilienkauf ist es der Kaufpreis. Bei der Gründung einer GmbH ist es das Stammkapital. Bei einem Erbvertrag ist es der Reinwert des Nachlasses.
Inklusive Leistungen: Die gesetzliche Gebühr für eine Beurkundung umfasst in der Regel die umfassende Vorberatung, die Entwurfserstellung, den eigentlichen Beurkundungstermin und die Erteilung von Standardabschriften.
Vollzugskosten: Für unsere Tätigkeiten im Vollzug der Urkunde (Vollzugsgebühren) und für Auslagen (Telefon, Porto) fallen zusätzliche, geringere Gebühren an.
Wir verstehen, dass Kosten ein wichtiges Thema sind. Gerne erstellen wir Ihnen vor Ihrem Termin eine geschätzte Berechnung der voraussichtlichen Notar- und Gerichtsgebühren auf Basis des erwarteten Geschäftswertes.